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Herzlich Willkommen beim

Deutschen Verbraucherschutzverein e.V.

Wir, der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V., verstehen uns als "Fair"ein – im Sinne des Verbrauchers. Unser Vereinsname ist Programm. Auf diesen Seiten können Sie sich über unsere Ziele und Pläne informieren (Unser Anliegen).

Hier finden Sie auch zahlreiche Informationen zu verbraucherschutzrechtlichen Fragestellungen. U.a. sammeln wir für Sie aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung und bereiten diese allgemeinverständlich auf (News). Außerdem informieren wir über aktuelle rechtspolitische Entwicklungen des Verbraucherschutzrechts (Abo Newsletter).

Der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. ist kein lebloses Objekt. Er ist ein Verein von Verbrauchern für Verbraucher. Jeder, der unsere Idee unterstützen möchte, ist als Mitglied gern gesehen (Mitglied werden). Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, eigenen Vorstellungen und Erfahrungen Gehör zu verschaffen und gemeinsam mit Gleichgesinnten aktiv die Rechtslage in Deutschland zu Gunsten der Verbraucher zu verändern.


Aus der aktuellen Rechtsprechung:

21.11.2024
Bundesgerichtshof (BGH) zur Haftung des Betreibers einer Waschanlage

Der BGH hat heute über die Haftung des Betreibers einer Autowaschanlage für einen Fahrzeugschaden entschieden.

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19.11.2024
Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet über die Rückzahlung von Bankentgelten

Der BGH hat heute über die Rückzahlung von Bankentgelten entschieden, die aufgrund einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel vereinbart werden sollten.

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18.11.2024
Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet über Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook (sog. Scraping)

Der BGH hat heute über die Ansprüche von Nutzern des sozialen Netzwerk Facebook im Zusammenhang mit dem sogenannten Scraping-Vorfall entschieden.

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11.09.2024
Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Geldbeträge an Verbraucher

Der Bundesgerichtshof BGH hat heute entschieden, dass ein Verbraucherverband mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen kann.

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