aktualisiert am: 27.04.2022
In unserem Aktuellen Thema vom Oktober 2017 "Auskunfteien – Schufa & Co." haben wir erläutert, warum es für Verbraucher sinnvoll ist, regelmäßig zu überprüfen, welche persönlichen Daten bei der "Schufa" und anderen Auskunfteien gespeichert sind.
Nach § 34 Abs. 8 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kann jeder Verbraucher von jeder Auskunftei einmal im Jahr kostenlos Auskunft zu den über ihn gespeicherten persönlichen Daten verlangen (sog. Selbstauskunft). Die Aufforderungen zur Erteilung der Selbstauskünfte sind mit etwas Schreibaufwand verbunden. Diesen Aufwand wollen wir für Sie reduzieren. Mit unserem "Schufa-Generator" bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in nur einem Arbeitsgang gleichzeitig Aufforderungsschreiben zur Erteilung der Selbstauskunft an vier große deutsche Auskunfteien zu erstellen.
Dazu müssen Sie in das Formular unten nur Ihre Anschrift eingeben und auswählen, ob Sie die Aufforderungsschreiben per Brief oder per Telefax versenden wollen. Wenn Sie sich für den Versand per Telefax entscheiden, werden die Telefaxnummern der Auskunfteien in die Aufforderungsschreiben gedruckt.
Nach Drücken der Taste "Schreiben erstellen" wird sofort eine PDF-Datei erzeugt und Ihnen in Ihrem Webbrowser angezeigt. Wir speichern weder die erzeugten Schreiben noch Ihre Adressdaten. Nur Sie können die erzeugte Datei auf Ihrem Computer speichern und ausdrucken. Die von Ihnen unterschriebenen Auskunftsschreiben können Sie nach Ihrer Wahl per Brief oder Telefax an die jeweiligen Auskunfteien absenden.
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Letzte Aktualisierung: 27.04.2022