Deutscher Verbraucherschutzverein e.V.Pressemitteilung |
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Potsdam, den 18.11.2010 |
Die beim Handelsregister Bremen registrierte Gesellschaft Euro Plus 24 UG ist in den zurückliegenden Monaten durch diverse, bundesweit verbreitete Gewinnmitteilungen in Erscheinung getreten. In den Schreiben wird den namentlich angesprochenen Adressaten suggeriert, dass sie an einem Gewinnspiel teilgenommen und einen hohen Bargeldbetrag gewonnen hätten. Der Gewinn werde bei Teilnahme an einer Ausflugsfahrt ausgezahlt (Bsp. Gewinnmitteilung zu einem Ausflug am 20.05.2010). Tatsächlich handelt es sich bei den Ausflugsfahrten um sog. Kaffeefahrten, also Tagesausflüge mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung. Die angeblichen Bargeldgewinne werden selbstverständlich nicht ausgezahlt.
Mehrere betroffene "Gewinner" haben sich an den Deutschen Verbraucherschutzverein e.V. gewandt und ihm ihre Ansprüche aus den Gewinnmitteilungen abgetreten. Der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. hat die Euro Plus 24 UG in einem Fall beim Wort genommen und sie vor dem Amtsgericht Bremen auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns von 5.000 € verklagt.
Die Klage war erfolgreich. Mit am 18.11.2010 verkündeten Urteil zu Az. 25 C 0379/10 hat das Amtsgericht Bremen die Euro Plus 24 UG antragsgemäß verurteilt. Fraglich bleibt allerdings, ob das Urteil vollstreckt werden kann. Sofern die Gesellschaft vermögenslos ist, kann der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. die Gesellschaft mit dem Urteil aber jedenfalls in die Insolvenz und damit zur Aufgabe ihrer wettbewerbswidrigen Geschäftstätigkeit zwingen.
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