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Safer Internet Day 2021: "Digitale Plattformen und Gesellschaft - Wie können wir soziale Teilhabe am digitalen Fortschritt und die Debattenkultur im Netz fördern?"

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)  und der Digitalverband Bitkom e.V. veranstalteten am 09.02.2021 anlässlich des diesjährigen Safer Internet Days eine Digitalkonferenz zum Thema „Digitale Plattformen und Gesellschaft“, die mit Grußworten der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht und des Präsidenten-Bitkom Achim Berg eröffnet wurde.

Mit ihrem Grußwort betonte die Bundesministerin Christine Lambrecht zunächst, dass es darum gehe, die Freiheit der öffentlichen Debatte im digitalen Zeitalter zu schützen und zu gewährleisten, dass alle Bürgerinnen und Bürger an dieser Debatte ohne Furcht vor Diffamierungen und Bedrohungen teilnehmen können. Dabei bestehe Klärungsbedarf, auf welche Weise dies generell und speziell in diesem Jahr der Bundestagswahl geschehe. Diffamierungen und Drohungen im Netz müssen konsequent verfolgt werden, um sowohl jeden Einzelnen vor Hass und Hetze als auch die Demokratie und Menschenrechte zu schützen. Insofern ging sie davon aus, dass die als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehende Sicherheit der Meinungsfreiheit im Netz vor allem jedenfalls auch rechtlicher Regelungen bedürfe.

In diesem Sinne konnte die Ministerin auf das 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verweisen, das sie als einen wichtigen Anfang bewertete. Nach diesem Gesetz sind die großen Netzwerke bereits verpflichtet, schnell auf Nutzerhinweise zu reagieren und offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen.

Allerdings war sich die Ministerin durchaus auch des Umstandes bewusst, dass es damit nicht sein Bewenden haben könne, sondern insbesondere auch Lösungen im europäischen Maßstab vonnöten sind. So  verwies sie in diesem Zusammenhang auf den unlängst von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag eines europäischen Rechts für digitale Dienste, den Digital Services Act, dem erhebliche Bedeutung zukomme. Zu schaffen seien hier verbindliche und klare Regelungen, was für staatliche Regulierung und Plattformanbieter gleichermaßen zu gelten habe, die eine angemessene Balance zwischen der Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz vor Beleidigungen und Drohungen im Netz andererseits sicherstellen.

Danach hob auch der Präsident-Bitkom Achim Berg hervor, dass für Nutzer im Netz, das für viele Menschen die wichtigste Nachrichtenquelle darstelle, der Zugang zu vertrauenswürdigen Informationen in der heutigen Zeit mehr denn je absolut notwendig sei. Der Zugriff auf verlässliche Informationen sei aktuell auch in der Corona-Pandemie von größter Wichtigkeit. Es zeige sich hierbei exemplarisch beim Gesundheitsschutz, dass vorsätzliche und auch unabsichtliche Falschinformationen zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden können.

Der Präsident-Bitkom pflichtete dem Anliegen der Bundesministerin bei, dass es sich beim Engagement gegen Desinformationen im Internet um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele, bei der Bildungseinrichtungen, Medien, Politik, die Zivilgesellschaft und natürlich auch Online-Plattformen in der Verantwortung stehen. Zum einen müsse der Verbreitung manipulativer Nachrichten entgegengewirkt, zum anderen vertrauenswürdige Inhalte bereitgestellt werden. Allerdings könne auch jeder einzelne Nutzer dazu einen Beitrag leisten, indem er Meldungen kritisch hinterfrage und einordne.

Im Anschluss an die Eröffnungsreden vertieften sodann die Konferenzteilnehmer in Vorträgen, moderierten Gesprächen, kürzeren Impulsreihen und Podiumsdiskussionen die eingangs gesetzten Schwerpunkte.

Zunächst befasste sich Eveline Y. Metzen, Director Government Affairs & Public Policy DACH, Google, in ihrem Vortrag mit digitalen Diensten für Verbraucher und den diesbezüglichen Trends in der nächsten Dekade.

Hiernach sehe es Google als Aufgabe und Ziel an, für Nutzer Informationen zu organisieren und zugänglich zu machen, damit von ihnen auf dieser Grundlage Entscheidungen getroffen werden können. Im Vordergrund würden dabei zum einen die Bedürfnisse der Nutzer nach Privatheit und digitaler Souveränität und zum anderen das Aufstellen von klaren Regeln stehen.

Im Sinne ihrer bestehenden Leitlinien müssen Daten privat, sicher und geschützt gehalten und die Privatheit respektiert sowie Transparenz gewahrt werden. Weiter dürfe auch kein Verkauf von Daten an Dritte erfolgen und die Selbstkontrolle zur Überprüfung nicht ausgeschlossen sein. Damit jeder Nutzer im Rahmen des technisch Möglichen in transparenter Weise Entscheidungen treffen könne, stelle Google Funktionen zum automatischen Löschen zur Verfügung. Ferner sollen der Zugriff auf einen incognito-Modus erleichtert sowie Tipps für Datenschutzeinstellungen erteilt werden.

Einen Schwerpunkt stelle schließlich der Schutz der Privatheit bei Online-Werbung dar. Ziel sei es einerseits, Anzeigen für werbende Unternehmen zu ermöglichen und dabei andererseits die Privatsphäre des Einzelnen zu schützen. Als Vision gelte es, in diesem Rahmen für interessenbasierte Werbung eine jeweilige Gruppe von Nutzern mit ähnlichem Browserverhalten mit einer Kohorten-ID zusammen zu fassen.

Unabdingbar sei es schließlich, dass klare Regeln für das Verhalten im Netz bestehen, wobei sich der Schutz vor Missbrauch als wesentlich erweise. Darauf müsse sich der einzelne Nutzer, wenn es gegenwärtig beispielhaft etwa auch um den Dialog mit Wählern gehe, verlassen können. So bestünden auf Plattformen wie YouTube bereits spezielle Richtlinien, die ständig angepasst würden, dazu, welche Inhalte erlaubt seien. So gelten als maßgebliche Prinzipien das Entfernen von Inhalten, die gegen die Richtlinien verstoßen, die Förderung zuverlässiger Quellen, die Reduzierung grenzwertiger Inhalte und eine Belohnung für ein richtlinienkonformes Verhalten.

Im Umgang mit den Richtlinien habe Offenheit und eine einheitliche Durchsetzung zu herrschen, wobei politische Standpunkte keine Rolle spielen dürften. Es habe bereits im Zusammenhang mit dem jüngsten US-Wahlkampf eine Aktualisierung der YouTube-Richtlinien gegeben, auf deren Grundlage zehntausende von Videos, so etwa auch vom ehemaligen US-Präsidenten, entfernt wurden. Nach einem festgestellten ersten Verstoß – etwa wegen Anstiftung zu Gewalt – erfolge noch keine Strafe, aber eine Warnung mit einer einwöchigen Sperre, die – bei wöchentlicher Prüfung – verlängert werden könne.

Als in diesem Zusammenhang kompliziert stelle es sich jedoch dar, im jeweiligen Einzelfall darüber zu befinden, ob mit einem bestimmten Verhalten tatsächlich gegen geltende Gesetze verstoßen werde. Damit würden es allerdings auch die ordentlichen Gerichte nicht immer leicht haben, wie es von einander abweichende Entscheidungen immer wieder zeigten.

Schließlich sieht es Google in Übereinstimmung mit den Veranstaltern der Konferenz als notwendig an, die Kompetenz der Nutzer im Umgang mit Informationen weiter zu erhöhen. Hass und Hetze im Netz müsse mit klaren Vorgaben begegnet werden. Letztlich habe das Netz so sicher zu sein, um offen und lebendig zu bleiben.

Im Nachgang hierzu widmeten sich in einem moderierten Gespräch Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Lena-Sophie Müller, Geschäftsführerin Initiative D21 e.V. und Sabine Frank, Head of Governmental Affairs and Public Policy YouTube DACH/CEE, dem Thema, welche Teilhabe digitale Dienste ermöglichen sollten.

Die Diskussionsteilnehmer gingen dabei näher auf zwei gegenwärtig zentrale Entwicklungen, nämlich die Novellierung des Urheberrechts und den vorliegenden Vorschlag des Digital Services Acts ein. Einigkeit bestand im Wesentlichen darin, dass es klarer und transparenter „Spielregeln“ bedürfe. Entschieden sprachen sie sich u.a. etwa dafür aus, klare – statt unbestimmter – Rechtsbegriffe zu schaffen, um nicht ein weiteres Mal kostbare Energie in Verfahren zu deren Ausfüllung zu verlieren. Notwendig sei es beispielhaft auch, sich der Gefahr bewusst zu sein, dass Nutzer in Reaktion auf strengere Regeln in geschlossene Räume des Internets und sonstige messenger-Dienste abzuwandern drohen. S. Frank betonte für YouTube, dass sie sich sehr wohl des Umstandes bewusst seien, dass aus der Bereitstellung von Plattformen eine besondere Verantwortung erwachse.

Ferner bedürfe es auch klarer Regeln für das Verlassen von Plattformen (mit Bildern, Videos etc.), worauf K. Müller ausdrücklich aufmerksam machte. Angesichts einer offenkundigen und fortschreitenden Vernetzung in der Gesellschaft müsse Wahlfreiheit – vergleichbar dem Telekommunikationssektor – ermöglicht sein, um zu verhindern, dass Nutzer im jeweiligen Messenger-Dienst „gefangen“ blieben. YouTube verwies in diesem Zusammenhang allerdings auf ein bereits bestehendes „take-out“-tool.

Mit der „Verbreitung von Hassrede im Netz und Gegenmaßnahmen“ setzten sich anschließend Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin HateAid e.V. und Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, StA Köln, Zentral - und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) auseinander.

A.-L. von Hodenberg machte zum Einstieg eindringlich darauf aufmerksam, dass ein qualifiziertes und umfangreiches Angebot an Beratungsmöglichkeiten zu
Fragen der digitalen Gewalt bestehen müsse. So habe es sich bereits nicht als förderlich erwiesen, dass Formen digitaler Gewalt als solche über lange Zeit nicht anerkannt bzw., wie etwa auch beim Stalking geschehen, verharmlost würden. So seien ihrer Meinung nach Politik und Strafrechtsorgane zunächst nur wenig sensibilisiert gewesen, was sich im Einzelnen auch darin gezeigt habe, dass massiv davon abgeraten worden sei, Strafanzeige zu stellen.

Hinsichtlich der Tätigkeit der Plattformen wurde es als problematisch dargestellt, wenn deren interne Richtlinien Vorrang hätten und nach den jeweiligen community-Standards verfahren würde. Dies führte u.a. dazu, dass  sanktionierte Betroffene im großen Stil ohne Begründung blieben, wobei sie bisher noch über kein Recht zur Gegenvorstellung verfügt hätten. So ermangele es jedenfalls in einem hohen Maße an der notwendigen Transparenz.

Bei einer überschlägigen Einschätzung sei zudem zu erkennen, dass sich nach wie vor der Zugang zum Recht als äußerst schwierig darstelle. So würden sich vielfältige Vorgänge als strafrechtlich nicht relevant erweisen wie sich auch zivilrechtliche Verfahren als problematisch und – bei erheblichen Kostenrisiken – riskant gestalten. Insbesondere mangele es dabei an durchsetzbaren Auskunftsansprüchen.

In unmittelbarem Anschluss hierzu konnte Oberstaatsanwalt M. Hartmann seine Sicht der Dinge ausführen. Er legte zunächst – und dabei auf die Ausführungen seiner Vorrednerin eingehend – Wert auf die Feststellung, dass sich die Strafverfolgungslage zwar langsam, aber durchaus verbessere. Hass und Hetze würden sehr wohl wahr- und ernstgenommen, soweit es sich eben um strafrechtlich relevante Fälle handele. Nicht umsonst habe sich die ZAC NRW mit der kritischen Infrastruktur, dem Darknet, aber eben auch herausgehobenen Fällen von Hasskriminalität bis hin zu politisch motivierten Taten zu befassen.

Es könne, so M. Hartmann weiter, mittlerweile auch darauf aufgebaut werden, dass seine Behörde nun mit Partnern aus der Wirtschaft und Gesellschaft kooperiere. So bestünden etliche Initiativen gemeinsam mit der Medienwirtschaft, die mittlerweile Vorfälle digitalisieren und zur Anzeige bringen würde. Ferner bestehe eine intensive Zusammenarbeit mit Anbietern sozialer Medien und Plattformen. Förderlich sei es diesbezüglich, dass sich das Auskunftsverhalten, dies auch hinsichtlich von Stammdaten, verbessert habe.

Was die Gesetzgebung anbetreffe, sehe er auch diese als Erfolg versprechend an. Aufgrund einer vollzogenen Verschärfung von Gesetzen sei es nun gewährleistet, eine hohe Anzahl an Sachverhalten zu bewältigen, mit denen zeitgerecht und fachlich einwandfrei umgegangen werde. Als jedoch weiterhin problematisch schätzte er den Bereich der internationalen Rechtshilfe ein. Hier sei weiter klärungsbedürftig, nach welchem Recht – nach dem des Sitzes der ersuchten oder dem der anfragenden Behörde – Auskunft zu erteilen sei.

Soweit es um strafrechtliche Bezüge gehe, ließ der Oberstaatsanwalt noch deutlich werden, würde sich eben immer wieder an der Schnittstelle zur Meinungsfreiheit bewegt werden. So verstehe er sich auch nicht als eine „Zensurbehörde“, womit es zu akzeptieren gelte, dass nicht alle sich als problematisch darstellenden Vorgänge von strafrechtlicher Relevanz seien.

Abschließend gab er bezüglich der Verantwortung von Plattformen zu bedenken, dass deren Rechte und Pflichten seiner Auffassung nach zur Zeit noch immer nicht ganz klar sein würden.

Nach weiteren moderierten Podiumsgesprächen und Einzelvorträgen klang die Digitalkonferenz mit den Schlussworten der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Rita Hagl-Kehl und des Mitglieds der Geschäftsleitung Recht & Sicherheit, Bitkom e.V., Susanne Dehmel aus.

Ausdrücklich hingewiesen wird zudem auf die in Vorbereitung auf die Konferenz durchgeführte online-repräsentative Befragung zur „Nutzung von sozialen Medien und Messengerdiensten durch Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Erfahrungen“ (vgl. hierzu im Einzelnen unter www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/SID_Faktenblatt_SozialeMedien_Messengerdienste.pdf)


(Finanzvorstand)

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