Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Digitalverband Bitkom e.V. richteten zum diesjährigen Safer Internet Day am 29.01.2019 gemeinsam die Konferenz „Das Konto immer dabei: Neue digitale Bezahlmethoden – ein Plus für Verbraucherinnen und Verbraucher?“ aus.
Auf der Konferenz wurde diese Frage vor dem Hintergrund diskutiert, dass neben klassischen Zahlungsmöglichkeiten zunehmend auch verschiedene Möglichkeiten des kontaktlosen und mobilen Bezahlens zur Verfügung stehen. So konnte sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katharina Barley in ihrem die Konferenz einleitenden Vortrag aktuell darauf beziehen, dass gerade die ersten Handy-Bezahlsysteme eingeführt worden sind.
Technisch geht es darum, dass ein Smartphone als ein mobiles Endgerät mit einer vorinstallierten oder zu installierenden App eine virtuelle Kreditkarte, genauer gesagt eine Debit-Karte, mit einer sofortigen Abbuchung eines Geldbetrags erzeugt. Die virtuelle Karte ist dabei über das Mobiltelefon mit einem Zahlungsmittel verknüpft, das der Nutzer dafür ausgewählt hat. Zugrunde liegt dem die von Kredit- und Girokarten bekannte kontaktlose Zahlungsfunktion per NFC [Near Field Communication]-Technik im Sinne eines funkbasierten Datentaustauschs im Nahbereich.
In ihrer einführenden Rede ließ die Bundesministerin zunächst deutlich werden, dass es unabhängig davon, um welche Bezahlmethode es sich auch immer handeln mag, stets darum gehen müsse, den jeweiligen Bezahlvorgang sicher zu gestalten und den Datenschutz zu gewährleisten.
Als Voraussetzung für die jeweilige Nutzung stelle sich ihrer Meinung nach in erster Linie die Frage des der angebotenen Bezahlmethode durch die Verbraucherinnen und Verbraucher entgegengebrachten Vertrauens dar. In dieser Hinsicht konnte die Bundesministerin auf die von der Politik geschaffene 2. Zahlungsdiensterichtlinie und deren diesbezügliches Umsetzungsgesetz verweisen, mit denen sich die Sicherheit beim bargeldlosen Bezahlen wesentlich verbessert habe. Hervorgehoben werden können hierbei insbesondere enthaltene Regelungen zu Haftungsfragen und zur notwendigen konkreten Kundenauthorisierung. Nichtsdestotrotz sei es aber nicht zu übersehen, dass es beim Einsatz in der Praxis auf allen Seiten – Banken, Zahlungsdienstleister, Händler, Anbieter von mobilen Betriebssystemen und Endgeräten sowie natürlich auch Verbraucherinnen und Verbraucher – durchaus noch zahlreiche Unsicherheiten gebe. Insofern gelte es, weiterhin Chancen und Risiken des mobilen Bezahlens abzuwägen.
Als dabei zentrale Forderung stellte sie die Wahrung des Gebots der Zweckbindung und der Datensparsamkeit bei Vorgängen dar, bei denen es um sensible Zahlungsdaten gehe.
Im Anschluss an die Rede der Bundesministerin ergriff sodann der Bitkom-Präsident Achim Berg das Wort. Auch er gab das Ziel aus, das mobile Bezahlen für alle Beteiligten so komfortabel und sicher wie möglich zu machen. Sicherheit und Vertrauen seien für ihn das Wichtigste. Der Erhalt des zuverlässigen Schutzes der Privatsphäre der Kunden sehe er in diesem Zusammenhang als die wesentliche Herausforderung an.
Profitieren würden Kunden, Händler und auch der Staat gleichermaßen. Das kontaktlose Bezahlen erweise sich schließlich als schnellerer und einfacherer Vorgang als das Hantieren mit Bargeld. Zudem würden sich für Händler weitere Vorteile wie etwa im Bereich des Abrechnungswesens oder des wegfallenden Geldtransports ergeben.
Die Frage, so der Bitcom-Präsident weiter, ob das Bargeld irgendwann gar vollständig abgeschafft sei, würden die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden.
Anschließend betrachteten weitere Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer die Thematik aus der jeweiligen speziellen Perspektive etwa der Wirtschaftsinformatik, des Bankwesens, der Finanzdienstleistungsaufsicht oder nicht zuletzt auch des Datenschutzes.
(Finanzvorstand)
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