Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte mit dem Unternehmerverband BITCOM anlässlich des diesjährigen Safer Internet Days am 10.02.2015 zu einer Konferenz zum Datenschutz und zur Datensicherheit im „vernetzten“ Auto eingeladen.
Angesichts dessen, dass sich auch die Fortbewegung im Auto zu einem immer stärker vernetzten und digitalisierten Lebensbereich entwickelt, geht es vor allem auch darum, wie in diesem Umfeld Datenschutz und Datensicherheit durchzusetzen sind.
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas setzte in seiner Eröffnungsrede „Wohin geht die Fahrt? Datenschutz und Datensicherheit im vernetzten Auto“ voraus, dass der Weg zum autonom fahrenden Fahrzeug, mit dem sich bisher insbesondere Automobil- und Internetkonzerne intensiv befasst haben, längst eingeschlagen ist. Zum einen, so der Minister, könnten sich daraus viele Möglichkeiten ergeben, um das Fahren komfortabler und sicherer zu machen. Zum anderen drängen sich jedoch Fragen auf, wie Privatheit und Selbstbestimmung zu sichern sind, ein Autofahrer Herr seiner Daten bleiben könne und es zu verhindern ist, dass ein automatisiertes Fahren zu einem gläsernen Fahrer führt.
Der Bundesminister hob – mit Blick auf den Datenschutz – insbesondere die folgenden Punkte hervor:
Die Rede des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz ist auf der Internetseite des BMJV im Volltext abrufbar.
Im Anschluss an die Ausführungen des Bundesministers ergriff der BITKOM-Präsident, Prof. Dieter Kempf, das Wort. Auch Prof. Kempf hielt Fragen der technischen Sicherheit und des Datenschutzes als von zentraler Bedeutung. Beim Datenschutz seien weder Dogmatismus noch ein Laissez-faire angebracht, sondern Lösungen zu erreichen, die ein Maximum an Verkehrssicherheit mit einem Maximum an Datenschutz verbinden, was möglich sei.
Der Digitalbranche sei es wichtig, dass die Privatsphäre der Menschen gewahrt werde, wozu es eines starken Datenschutzes bedürfe. Entscheidend sei, dass die Entwicklung innovativer, datenbasierter Mobilitätsdienste weiter vorangetrieben werde.
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, so Prof. Kempf weiter, müssen vielfältige Daten aus den Autos kommuniziert und ausgewertet werden, wobei er allerdings die Auffassung vertrat, dass mit dem Prinzip der Datensparsamkeit hier nicht weiterzukommen sei. Vielmehr müsse Datenvielfalt mit einem Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit verbunden werden.
Im Anschluss an die einführenden Reden des Bundesministers und des BITKOM-Präsidenten nahm sodann Ralf Lamberti, Director User Interaction & Connectecd Car der Daimler AG die Möglichkeit wahr, einen Einblick in den aktuellen Entwicklungsstand und die sich abzeichnenden Perspektiven zu geben. Auch er betonte, dass man sich sehr wohl den Prinzipien der Datensparsamkeit, einer anonymisierten Weitergabe von Daten an Vertragspartner und der kurzzeitigen Speicherung von Daten verschrieben habe.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung näherte sich sodann Prof. Dr. Gerrit Hornung, Universität Passau, dem Thema aus einer explizit datenschutzrechtlichen Perspektive. Er machte unmissverständlich klar, dass es sich, insofern das Auto einer Person gehöre, auch um personenbezogene Daten handele, die dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterliegen. Einschränkungen hierzu seien nur im überragenden Allgemeininteresse und auf einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage zulässig. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme enthalte.
Ferner sei zugrunde zu legen und zu berücksichtigen, dass sich die Thematik im Spannungsfeld der Interessen am Leben und der körperlichen Integrität von Fahrern, Beifahrern und Dritten, der finanziellen Interessen etwa von Unfallgegnern, Versicherern und Herstellern sowie zudem der Präventions- und Strafverfolgungsinteressen staatlicher Institutionen bewege.
Prof. Hornung gestattete sich den weiteren Hinweis, den Vorbehalt einer freiwilligen Einwilligung nicht als alleinige Lösung des Problems zu begreifen. Bei einem entsprechenden, so verstandenen Nutzen sei eine Vielzahl von Nutzern bereit, in so manches einzuwilligen.
Nach weiteren Referaten und einer Podiumsdiskussion zum Thema „Das vernetzte Auto - wohin wollen wir fahren?“ klang die Konferenz schließlich mit den Schlussworten aus.
(Finanzvorstand)
© 2015 Deutscher Verbraucherschutzverein e.V.