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Auftaktveranstaltung der Humboldt Consumer Law Clinic

Die an der Humboldt-Universität zu Berlin angesiedelte Humboldt Law Clinic Consumer Law (HCLC) veranstaltete am 15.12.2017 ihre Auftaktveranstaltung zum Thema „Aktuelle Entwicklungen des AGB-Rechts“.

Bei der HCLC handelt es sich um ein an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität etabliertes Format, im Rahmen dessen Studierende bereits während ihres Studiums die Gelegenheit bekommen, an konkreten Fällen des Verbraucherrechts zu arbeiten und praktische Erfahrungen durch Anwendung während des Studiums erlernten Wissens zu sammeln. Die HCLC versteht sich als die erste deutsche sog. Law Clinic im Bereich des Verbraucherrechts.

Nach dem einleitenden Grußwort von Prof. Dr. Susanne Augenhofer (Humboldt-Universität zu Berlin) referierte Prof. Dr. Phillip Hellwege, M.Jur. (Oxford), Universität Augsburg, der für den Festvortrag zur diesjährigen Auftaktveranstaltung der HCLC gewonnen werden konnte, zu den „Grundlagen und aktuelle(n) Herausforderungen der Klauselkontrolle“.

Prof. Hellwege legte eingangs zugrunde, dass den mannigfaltigen aktuellen Herausforderungen der Klauselkontrolle im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann zufrieden stellend begegnet werden könne, wenn klare Vorstellungen zu deren Grundlagen bestünden.

So befasste sich er sich zunächst mit den bestehenden, vorherrschenden zwei Begründungsansätzen der Klauselkontrolle, die als Rechtfertigung für den mit der Klauselkontrolle verbundenen Eingriff in den eigentlich bindenden Vertrag herangezogen werden. Im Sinne eines ersten Begründungsansatzes werde die Klauselkontrolle als Reaktion auf ein bestehendes partielles Marktversagen, das auf ein Motivationsgefälle zurückzuführen sei, verstanden. Das Motivationsgefälle gehe dabei auf ein rationales Desinteresse eines Vertragspartners zurück. Zum anderen verwies er auf einen zweiten Begründungsansatz, wonach auf die Schutzbedürftigkeit eines Vertragspartners (Gedanke des sog. Schwächerenschutzes) abgestellt würde.

Obgleich beide Begründungsansätze an im Einzelnen dargestellten Schwächen leiden würden, hätten doch beide, so Prof. Hellwege, nebeneinander ihre Berechtigung. Aus beiden folge, wie näher ausgeführt wurde, zwar eine jeweils unterschiedliche Ausgestaltung der Klauselkontrolle. Kodifiziert seien aber beide Formen der Kontrolle in den §§ 307 – 309 BGB, wobei sie sich in der praktischen Anwendung überlappen. 

Als aktuelle Herausforderungen der Klauselkontrolle bezeichnete Prof. Hellwege insbesondere

Im Anschluss an den Festvortrag diskutierten die Konferenzteilnehmer lebhaft – überwiegend aus der Sicht des Verbrauchers, aber auch aus unternehmerischer Perspektive – zu dabei auftretenden aktuellen Einzelfragen.


(Finanzvorstand)

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