Ein Vertreter des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. folgte der Einladung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Symposium „Verbraucherschutz grenzenlos!? Effektive Rechtsdurchsetzung, starke Verbraucher“ am 07.11.2011 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin.
Ziel des Symposiums war unter anderem der Blick in europäische Nachbarländer und wie dort Verbraucherschutz realisiert wird, da der wirtschaftliche Verbraucherschutz durch die erhöhte Mobilität und den erleichterten Zugang zu Waren und Dienstleistungen durch den (grenzüberschreitenden) Online-Handel zunehmend vor neuen Herausforderungen steht. Hier können sich Probleme stellen, wenn Verbraucher und Händler in unterschiedlichen Ländern ansässig sind und sich anderen Rechtsordnungen zu unterwerfen haben. Neben den Problemen, die der individuelle Verbraucherschutz mit sich bringt, werden auch Mechanismen zu suchen sein, den kollektiven Verbraucherschutz zu stärken und weiterzuentwickeln.
Hierzu referierten Redner aus Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Großbritannien sowie von der Europäischen Kommission. Angeregt diskutierten Teilnehmer und Redner anhand der europäischen Praxiserfahrungen über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen existierenden Modelle zur Durchsetzung kollektiver Verbraucherinteressen. Beispielhaft wurden die Modelle der Niederlande (vorrangig fachbehördliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen), Belgiens (Zentralisierung der Zuständigkeiten im Verbraucherschutz auf eine Behörde), Dänemarks (die Suche nach Lösungen mit den betroffenen Unternehmen über die Institution eines Ombudsmannes) und natürlich der deutsche Verbraucherschutz (Durchsetzung kollektiver Verbraucherschutzinteressen vorwiegend privatrechtlich und durch Non-Governmental-Organisations [NGO´s]). Im Rahmen der Diskussion war es aus Sicht des eigenfinanzierten Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. interessant, die kritischen Fragen der nichtdeutschen Teilnehmer zur Frage der Gewährleistung einer Unabhängigkeit durch die staatlich geförderten Verbraucherzentralen zu vernehmen.
Die unterschiedlichen europäischen Ansätze sollen nunmehr zum Anlass genommen werden, das eigene System kritisch zu hinterfragen und im Bedarfsfall nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen.
Aus Sicht des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. hat sich für die bislang bestehenden Probleme im Wesentlichen das deutsche System mit einer vorwiegend privatrechtlichen Durchsetzung von kollektiven Verbraucherinteressen bewährt. Gleichwohl besteht hier auch Verbesserungsbedarf, da gerade kollektiver Verbraucherschutz keine rein privatrechtliche Angelegenheit ist und insbesondere die Darlegungs- und Beweisregeln der Zivilprozessordnung einer schnellen und effektiven Rechtsdurchsetzung oftmals entgegenstehen.
Das Symposium hat im Ergebnis gezeigt, dass gerade Organisationen wie der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. beispielhaft als Alternative zu den öffentlich geförderten Verbraucherzentralen eine völlige staatliche Unabhängigkeit bei der Rechtsdurchsetzung gewährleisten und die bestehenden Möglichkeiten im Verbraucherinteresse erweitern. Dies sollte von allen Beteiligten auch registriert und entsprechend akzeptiert werden.
Die Möglichkeiten des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V., derzeit bereits grenzüberschreitend tätig zu sein, sind jedoch eingeschränkt. Zum einen fehlt es an den konkreten Rechtsgrundlagen und zum anderen erlaubt es die Vereinsstruktur aktuell nicht. Der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. wird jedoch weiterhin an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen, um sich auch den zukünftigen Problemen und Herausforderungen stellen zu können.
(Stellv. Vorstandvorsitzender)
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