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Fachtagung "Ansatzpunkte für eine kollektive Geltendmachung von Verbraucherschäden"

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (Gesprächskreis Verbraucherpolitik) hatte unter anderen auch den Deutschen Verbraucherschutzverein e.V. zu einer Veranstaltung am 27.05.2015 nach Berlin eingeladen.

Hierbei sollten Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden, wie künftig Verbesserungen im kollektiven Verbraucherschutz in Deutschland aussehen können. In verschiedenen Fachvorträgen wurden die IST-Situation in Deutschland und auch die Rechtssysteme anderer europäischer Staaten dargestellt. Der genauen Themen der einzelnen Vorträge können dem auf der Internetseite der Friedrich-Ebert-Stiftung abrufbaren (Tagungsflyer) entnommen werden.

Die sehr interessante Veranstaltung zeigte letztlich, dass das System der kollektiven Durchsetzung von Verbraucherrechten ausbauwürdig ist, insbesondere um das mehrfach zitierte „rationale Desinteresse“ des einzelnen Verbrauchers an der Geltendmachung eigener (Klein- und Kleinst-)Ansprüche durch eine Bündelung der Ansprüche gegen verbraucherfeindliche Praktiken von (Groß-)Unternehmen zu überwinden.

Der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. begrüßt dieses Vorhaben und wird die angestoßene Diskussion weiter verfolgen. Parallel dazu wird er weiterhin die heute bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, Verbraucherinteressen gegen Großunternehmen durchzusetzen, weiter aktiv nutzen.


(stellvertr. Vorstandsvorsitzender)

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