Wußten Sie schon, dass IHRE Telefonnummer von der Firma Telewin ausgewählt wurde? SIE haben einen Renault-Twingo oder bis zu 10.000 Euro gewonnen! Sie müssen nur noch die Nummer 0900.... wählen und Ihre perönliche Daten ergänzen, dass Ihnen der Gewinn auch zugestellt werden kann ...
Das jedenfalls wurde innerhalb der letzten Jahre vermutlich hunderttausenden Telefonanschlussinhabern mitgeteilt. Gerade in den zurückliegenden Wochen hat eine neue Anrufserie begonnen, der offenbar schon wieder tausende Anschlussinhaber zum Opfer gefallen sind. Einen Renault oder den Geldbetrag erhalten hat nach unseren bisherigen Erkentnissen aber noch keiner der Angerufenen. Offensichtlich handelt es sich um eine Betrugsmasche, deren unter diversen Firmennamen aus dem Ausland (z.B. aus Spanien und Österreich) agierende Hintermänner nach wie vor unbekannt sind.
Zu den unpassendsten Zeiten klingelt plötzlich das Telefon. Am anderen Ende ist eine Automatenstimme, die dem Angerufenen den Gewinn eines Renault Twingo oder 10.000 Euro in bar suggeriert. Damit der Gewinn auch zugestellt werden könne, müsse der "Gewinner" nur noch in einem Call-Center anrufen und seine persönlichen Daten ergänzen.
Wie ein solcher Lockanruf am Telefon klingt, können Sie sich hier anhören: anruf_telewin.mp3
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Wer tatsächlich den Fehler macht, die angegebene 0900-Nummer anzurufen, erreicht dann zwar in aller Regel keinen Automaten, sondern eine meist nette Call-Center-Mitarbeiterin. Deren einzige Aufgabe ist es jedoch, den Anrufer solange wie möglich in der Telefonleitung zu halten. Um so länger der Anruf dauert, um so höher ist dei Einnahme von Telewin, denn für den Anruf der 0900-Nummern werden immerhin bis zu 3,00 Euro pro Minute fällig. Einige Zeit später erhält der "Gewinner" dann tatsächlich überraschende Post, allerdings nicht den erhofften Gewinn, sondern eine horrende Telefonrechnung. Der einzige Gewinner des Anrufs heist Telewin - jedenfalls dann, wenn Sie die Telefonrechnung auch noch bezahlen, wovon wir dringend abraten (siehe unten).
Lockanrufe dieser Art sind in Deutschland verboten. Für die Bekämpfung des Missbrauchs von 0900-Nummern ist in Deutschland die Bundesnetzagentur verantwortlich. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Möglichkeiten, gegen derartige Lockanrufe vorzugehen. In Betracht kommen vor allem:
Diese Lockanrufe sind freilich auch strafbar. Sie erfüllen den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges gem. § 163 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches. Tatsächlich hat die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen auch Ermittlungen aufgenommen. Ein Ergebnis ist uns bisher allerdings nicht bekannt. Schwierig dürfte unseres Erachtens vor allem die Ermittlung der aus dem Ausland operierenden Hintermänner von Telewin & Co. sein.
Es ist daher nicht absehbar, ob und ggf. wann effektiv gegen derartige betrügerische Anrufkampagnen vorgegangen werden kann.
Im Ergebnis muss sich damit jeder Verbraucher selbst schützen!
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:Zunächst sollten Sie selbstverständlich nicht die angegebenen 0900-Rufnummern wählen, sondern stattdessen sofort die Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede (per Mail: rufnummernspam@bnetza.de) und die Staatsanwaltschaft über den Anruf informieren. Je schneller Sie dies tun, um so besser, denn mit jedem Tag, den die Rufnummern früher stillgelegt werden und ein Inkasso-Verbot verhängt wird, sinkt der Gewinn von Telewin.
Selbst wenn Sie jedoch die Rufnummer gewählt und dafür eine Rechnung erhalten haben, müssen Sie das Entgelt nicht unbedingt bezahlen, denn durch betrügerische Handlungen erworbene Forderungen sind gerichtlich nicht durchsetzbar. Darüber hinaus bestimmt das Telekommunikationsgesetz (TKG), in welchen Fällen der Verbraucher zur Zahlung eines Entgelts nicht verpflichtet ist.
Leider machen wir jedoch immer wieder die Erfahrung, dass sich zwar viele Telefonkunden über die Abzocke ärgern, letztlich aber ihre Telefonrechnungen ungekürzt bezahlen. Der Grund ist meist die Angst vor hohen Mahnkosten oder gar der Abschaltung des eigenen Telefonanschlusses. Beide Ängste sind jedoch unbegründet, wenn einige Regeln beachtet werden:
ACHTUNG: Nicht werden Sie eindeutig feststellen können, ob es sich bei dem vermeintlichen Lockanruf tatsächlich um eine rechtswidrige Praktik handelt. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen, bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen. Schließlich tragen Sie das Risiko, dass eine Forderung doch berechtigt ist, der Anbieter aus der Forderung gegen Sie vorgeht und seine Ansprüche ggf. gerichtlich geltend macht, wodurch Ihnen zusätzliche Kosten entstehen können. Bei Fragen können Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden. Schnelle, kompetente und kostengünstige Hilfe können Sie selbstverständlich auch von unseren Vereinsrechtsanwälten erhalten. Nutzen Sie dazu unser Rechtsberatungsforum.
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Letzte Aktualisierung: April 2009