Wir, der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V., verstehen uns als "Fair"ein – im Sinne des Verbrauchers. Unser Vereinsname ist Programm. Auf diesen Seiten können Sie sich über unsere Ziele und Pläne informieren (Unser Anliegen).
Hier finden Sie auch zahlreiche Informationen zu verbraucherschutzrechtlichen Fragestellungen. U.a. sammeln wir für Sie aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung und bereiten diese allgemeinverständlich auf (News). Außerdem informieren wir über aktuelle rechtspolitische Entwicklungen des Verbraucherschutzrechts (Abo Newsletter).
Der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. ist kein lebloses Objekt. Er ist ein Verein von Verbrauchern für Verbraucher. Jeder, der unsere Idee unterstützen möchte, ist als Mitglied gern gesehen (Mitglied werden). Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, eigenen Vorstellungen und Erfahrungen Gehör zu verschaffen und gemeinsam mit Gleichgesinnten aktiv die Rechtslage in Deutschland zu Gunsten der Verbraucher zu verändern.
Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit den Maßstäben befasst, nach denen sich die Abwägung zwischen den Interessen der Mietvertragsparteien richtet, wenn sich der Wohnraummieter gegenüber einer Modernisierungsmieterhöhung auf das Vorliegen einer unzumutbaren Härte (§ 559 Abs. 4 Satz 1 BGB) beruft. Zugleich hat er die Voraussetzungen präzisiert, unter denen der Härteeinwand des Mieters nach § 559 Abs. 4 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist, weil die Modernisierungsmaßnahme (hier: Wärmedämmmaßnahmen bei Erneuerung eines teilweise schadhaften Außenputzes) aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung des Vermieters durchgeführt wurde.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen kann, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Klausel
"4. Sonstige Kredite
4.8 Sonstige Entgelte
…
Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €"
bei Bankgeschäften mit Verbrauchern unwirksam ist.
Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei Urteilen entschieden, dass Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen sind.
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