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Unser Anliegen: Beraten

Zu unseren satzungsmäßigen Aufgaben gehört auch die Verbraucherrechtsberatung im konkreten Einzelfall. Unser Ziel ist es dabei vor allem, ratsuchenden Verbrauchern kompetent, schnell und kostengünstig eine ganz konkrete Hilfestellung zu bieten.

Zwar ist die außergerichtliche Rechtsberatung seit dem Inkrafttreten des Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) am 01. Juli 2008 nicht mehr ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten. So dürfen insbesondere Vereine und Verbände im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgabenwahrnehmung ihre Mitglieder beraten. Im Interesse einer qualitätiv hochwertigen Rechtsauskunft beraten wir Sie jedoch weiterhin vorzugsweise durch unsere Rechtsanwälte.

Für Vereinsmitglieder ist dieser Service teilweise kostenfrei. Die Beratung von Nichtmitgliedern ist uns aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich. Die Einzelheiten können Sie unserem Online-Rechtsberatungsforum entnehmen.

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